Eine Frage, die je nach Steuerlast oder emotionaler Denkweise aufkommen mag. Um sie guten Gewissens beantworten zu können, sollten Sie sich schnellstmöglich einen Überblick über die Vermögensverhältnisse und etwaigen Schulden des Verstorbenen verschaffen. Das mag angesichts der Situation auf den ersten Blick sehr pragmatisch und kühl erscheinen, aber: Mit einer Erbschaft sind nicht immer nur Vermögensgegenstände verbunden! Oft hängen auch Schulden und andere Verbindlichkeiten an, für die Sie dann mit Ihrem eigenen Vermögen haften müssen. Sollten Sie die finanziellen Verhältnisse nicht eindeutig aufklären können, so haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von einem Monat die Aufnahme eines öffentlichen Inventars zu verlangen.
Dann wird durch die zuständige Behörde im Amtsblatt ein Verzeichnis der Vermögenswerte und Schulden erstellt, die das Erbe ausmachen. Danach haben Sie drei Möglichkeiten: