Um die Grundstückgewinnsteuer in Muri bei Bern möglichst gering zu halten, ist es wichtig, alle wertvermehrenden Investitionen belegen zu können. Bewahren Sie deshalb sämtliche Quittungen bis zum Verkauf der Liegenschaft sorgfältig auf. Dazu zählen beispielsweise Ausbauten wie eine Sauna, ein ausgebautes Dachgeschoss, eine zusätzliche Nasszelle oder ein Schwedenofen – kurzum: alles, was beim Erwerb noch nicht vorhanden war. Nicht anrechenbar ist in der Regel eine neue Küche, da diese als Unterhaltsarbeit gilt. Zusätzlich können auch die Maklerkosten beim Verkauf sowie die Handänderungskosten beim damaligen Kauf steuerlich geltend gemacht werden.