Ein Punkt, der beim Immobilienverkauf oft erst spät bedacht wird, sind die steuerlichen Auswirkungen. Wer die Grundstückgewinnsteuer in Rubigen möglichst gering halten möchte, sollte unbedingt alle Quittungen zu wertvermehrenden Investitionen aufbewahren. Dazu zählen beispielsweise der Ausbau des Dachstocks, der Einbau einer Sauna oder einer zusätzlichen Nasszelle – also alles, was beim ursprünglichen Kauf noch nicht vorhanden war. Eine neue Küche hingegen wird in der Regel nicht anerkannt, da sie meist als werterhaltende Massnahme gilt.