Um die Grundstückgewinnsteuer in Thun zu minimieren, ist es wichtig, alle wertvermehrenden Investitionen belegen zu können. Es ist daher essenziell, dass Sie die Quittungen bis zum Verkauf der Liegenschaft aufbewahren. Diese können beispielsweise von folgenden Investitionen sein: Einbau einer Sauna, Ausbau des Dachgeschosses, Einbau einer zusätzlichen Nasszelle, ein Schwedenofen usw. Hierzu zählt fast alles, was beim Kauf noch nicht vorhanden war. Eine neue Küche wird allerdings normalerweise nicht akzeptiert, da diese zum Unterhalt geordnet wird. Ebenso können Sie die Kosten des Maklers beim Verkauf und die Handänderungskosten beim damaligen Kauf anrechnen lassen.