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Immobilie und Scheidung?

So behalten Sie die Kontrolle!

Sie müssen sich mit dem Thema Scheidung und Immobilie beschäftigen?
In unserem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie Fehler vermeiden und sich bestmöglich schützen können.

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FAQ Ihre Fragen, unsere Antworten

Hier beantworten wir die häufig gestellten Fragen unserer Kunden. Gerne beantworten wir Ihre Fragen in einem persönlichen Gespräch.
Für wen ist der Ratgeber geeignet?
Für all jene, die sich in einem Trennungs- oder Scheidungsprozess befinden und gemeinsam eine Immobilie besitzen – egal ob Haus oder Eigentumswohnung. Der Ratgeber richtet sich an Eigentümerinnen und Eigentümer, die sich über die rechtlichen, finanziellen und emotionalen Aspekte ihrer Immobiliensituation klar werden möchten.
Was passiert mit dem gemeinsamen Haus bei einer Scheidung?
Das kommt natürlich auf Ihre individuelle Situation an. Grundsätzlich stehen Ihnen folgende Optionen offen: verkaufen, vermieten, den Partner oder die Partnerin auszahlen oder das Haus vorerst zusammen behalten. Wichtig ist es, dass Sie eine Lösung finden, die für beide Seiten akzeptabel ist.
Wie wird der Immobilienwert im Scheidungsfall ermittelt?
In der Regel wird zur Feststellung des Immobilienwertes eine professionelle Marktwertermittlung oder ein unabhängiges Gutachten erstellt. Das ist notwendig, um eine realistische und allgemeingültige Grundlage für Verkauf, Auszahlung oder Wertaufteilung zu besitzen.
Wer entscheidet, was mit der gemeinsamen Immobilie passiert?
Wenn beide Parteien Eigentümer sind, sollte eine gemeinsame Entscheidung getroffen werden. Können sie sich nicht einigen, entscheidet das Gericht im Rahmen eines Scheidungsverfahrens. Dabei wird unter anderem berücksichtigt, wem das Haus gehört, wie es finanziert wurde und ob zum Beispiel Kinder dort wohnen.
Was, wenn wir uns über den Verkauf nicht einig werden?
Bei einem nicht lösbaren Konflikt über den Immobilienverbleib wird meist ein Gericht eingeschaltet. Dieses überprüft dann, wem was gehört, und entscheidet, ob die Immobilie verkauft wird oder einer Person alleine zugesprochen wird – gegen eine Zahlung an den anderen.
Kann ein Ehepartner alleine im Haus wohnen bleiben?
Ja, das ist möglich. Vor allem, wenn Kinder betroffen sind oder das Zusammenleben als nicht zumutbar eingestuft wird, kann das Gericht einem Ehepartner erlauben, kurzfristig oder langfristig alleine in der gemeinsamen Immobilie zu verbleiben, dann meist mit finanziellem Ausgleich.

Stephan & Lara Schenk

Inhaber der Schenk Immobilien GmbH

Fairness und Ehrlichkeit haben für uns einen hohen Stellenwert und sind auch aus unserer Beratung nicht wegzudenken.
Wir sind davon überzeugt, dass wir Ihnen mit diesem Ratgeber die wichtigsten Fragen rund um das Thema Immobilie und Scheidung beantworten konnten. Falls Sie weitere Fragen haben sollten, melden Sie sich gerne bei uns.
Stephan & Lara Schenk
Ausgezeichnet (5 Sterne) 119 Bewertungen auf Trustindex
Mann in schwarzem Hemd sitzt am Schreibtisch mit Plänen, Tablet und Stift, im Hintergrund gemusterte Tapete.
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