Das Eigenheim bei einer Trennung
Bei einer Trennung rückt das gemeinsame Eigenheim in den Mittelpunkt einer ohnehin schwierigen Situation. Grundsätzlich gibt es drei Wege: einer übernimmt und zahlt den anderen aus, Sie behalten es gemeinsam, oder Sie verkaufen zusammen.
Trennungszeit, während der über die Veräusserung der Immobilie einstimmig entschieden werden muss
Schweizerisches EherechtZuerst die Ausgangslage klären
Der erste Schritt ist nicht die Entscheidung, sondern Klarheit: Emotionen sortieren, Fakten schaffen. Erst wenn Güterstand, Tragbarkeit und Wert auf dem Tisch liegen, lässt sich ruhig entscheiden. Was wem gehört, hängt vom Güterstand ab.
Ohne Ehevertrag gilt die Errungenschaftsbeteiligung: Eigengut bleibt beim jeweiligen Partner, gemeinsam Erworbenes wird hälftig geteilt. Bei Gütertrennung bleibt jeder Eigentümer seines Vermögens, bei Gütergemeinschaft kann nur einstimmig entschieden werden. Wer Güterstand und Eigenheim früh klärt, weiss, welche Wege überhaupt offenstehen.
Die drei Wege im Überblick
Will einer bleiben, muss er den anderen auszahlen – und die Hypothek allein tragen können. Wollen Sie gemeinsam behalten, braucht es klare Regeln. Oft ist der gemeinsame Verkauf die sauberste Lösung.
- Übernahme und AuszahlungEiner übernimmt die Immobilie und muss den Partner auszahlen – in der Regel mit der Hälfte des aktuellen Verkehrswerts. Voraussetzung ist, dass er die Hypothek allein tragen können muss.
- VerkaufEin gemeinsamer Verkauf schafft klare Verhältnisse: Sie verkaufen zusammen und teilen den Erlös zu gleichen Teilen auf.
- Bestehen lassenSie können die Immobilie auch gemeinsam behalten und die Eigentumsverhältnisse unverändert lassen. Wichtig ist, dass bei laufender Hypothek beide ihre finanziellen Verpflichtungen tragen können.
Gerade weil eine Trennung so emotional ist, lohnt es sich, früh einen neutralen Experten beizuziehen – das schafft Klarheit und schont am Ende Nerven wie Finanzen.
Kann mein ehemaliger Lebenspartner den Verkauf der Immobilie verlangen?
Das hängt vom Besitzverhältnis ab: Ist einer der Partner Alleineigentümer des Objekts, darf er den Verkauf verlangen. Sind hingegen beide Eheleute Miteigentümer, muss – wie in einer Erbengemeinschaft – einstimmig entschieden werden. Dasselbe gilt, wenn während der zweijährigen Trennungszeit über die Veräusserung der Immobilie entschieden werden soll.
Auch hier empfiehlt es sich aufgrund der komplexen und hochemotionalen Sachlage, einen Experten und Mediator beizuziehen – das kann nicht nur Geld sparen, sondern auch den Blick für weitere Entscheidungen schärfen.
Ruhe und Überblick in einer schwierigen Zeit: kostenloser Ratgeber «Das Eigenheim bei einer Trennung».
Häufige Fragen
Muss das Haus bei einer Scheidung verkauft werden?
Nicht zwingend. Übernahme durch einen, gemeinsames Behalten oder Verkauf sind alles Optionen.
Womit fangen wir an?
Mit Fakten: Güterstand, Tragbarkeit und ein neutraler Marktwert.
Ein neutraler Wert schafft eine faire Basis. Kostenlose, anonyme Online-Bewertung als erster Anhaltspunkt.
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