Das Eigenheim bei einer Trennung? So behalten Sie die Kontrolle!
Das Eigenheim bei einer Trennung
Im Leben kommt vieles anders, als man denkt. Ein Bündnis, das für den Rest des Lebens gelten sollte, kann aufgelöst werden und damit der Wunsch nach Freiheit erfüllt werden. Eine Scheidung ist ein hoch emotionales Thema, mit dem viele Aufgaben einhergehen, die sich in Anbetracht der Situation oftmals als sehr kräftezehrend erweisen. Sollte eine Hypothek auf der Liegenschaft bestehen, geht es ausserdem um teils hohe finanzielle Verpflichtungen.
Trennungszeit, während der über die Veräusserung der Immobilie einstimmig entschieden werden muss
Schweizerisches EherechtWas passiert mit der Immobilien, wenn mein Partner und ich uns scheiden lassen?
Die wohl grundsätzlichste aller Fragen. Hier gibt es nicht die eine Antwort, die für jeden gültig ist. Was im Scheidungsfall letztendlich passiert, ist von vielen Faktoren abhängig.
An erster Stelle muss Folgendes klargestellt werden: Wurde kein Ehevertrag geschlossen, in dem die Ehepartner einen genauen Güterstand bestimmt haben, gilt die Errungenschaftsbeteiligung – die häufigste Güterstandsregelung bei verheirateten Paaren. Hierbei unterscheidet man zwischen Eigengut und Errungenschaften. Zum Eigengut gehört alles, was vor der Hochzeit schon vorhanden war, inklusive Erbschaften und Schenkungen.
Die Errungenschaften umfassen, was die Partner während ihrer Ehe gemeinsam erworben haben. Bei der Scheidung hat – sofern nichts anderes vereinbart wurde – jeder Anrecht auf sein Eigengut, während die Errungenschaften zu gleichen Teilen aufgeteilt werden. Bei einer Immobilie bedeutet dies, dass sie zum aktuellen Verkehrswert aufgeteilt wird. Wichtig ist Klarheit über die Eigentumsform, denn die Aufteilung ist nur möglich, wenn beide Ehepartner Miteigentümer sind. Speziell bei der Immobilie gibt es drei Szenarien, die eintreten können:
- Übernahme und AuszahlungEiner der Partner übernimmt die Immobilie und zahlt den anderen mit der Hälfte des aktuellen Verkehrswerts und seinem Eigengut aus.
- VerkaufDie ehemaligen Eheleute verkaufen die Immobilie und teilen den Gewinn zu gleichen Teilen auf.
- Bestehen lassenEin Handeln ist nicht zwingend erforderlich – die Eigentumsverhältnisse können bestehen bleiben. Achten Sie dabei jedoch darauf, dass bei einer laufenden Hypothek jeder der Eheleute die finanziellen Aufwände tragen kann.
Möglicherweise haben die Eheleute im Ehevertrag aber eine feste Vereinbarung zu den Gütern getroffen. Eine Variante ist die Gütertrennung: Hier ist jeder Ehepartner Eigentümer seines eigenen Vermögens, sodass der andere im Scheidungsfall kein Anrecht auf dessen Anteil hat. Unterstützt ein Partner den anderen während der Ehe beim Kauf einer Liegenschaft, hat er im Scheidungsfall jedoch Anspruch auf eine allfällige Wertsteigerung.
Anders verhält es sich bei der Gütergemeinschaft, dem Gesamteigentum. Dabei werden Vermögen und Einkommen beider Ehepartner zum Gesamtgut vereinigt. Beide haben dieselben Rechte am gemeinsamen Gut und können nur zusammen und einstimmig darüber entscheiden – auch darüber, was im Scheidungsfall mit der Immobilie geschehen soll.
Gerade weil eine Trennung so emotional ist, lohnt es sich, früh einen neutralen Experten beizuziehen – das schafft Klarheit und schont am Ende Nerven wie Finanzen.
Kann mein ehemaliger Lebenspartner den Verkauf der Immobilie verlangen?
Das hängt vom Besitzverhältnis ab: Ist einer der Partner Alleineigentümer des Objekts, darf er den Verkauf verlangen. Sind hingegen beide Eheleute Miteigentümer, muss – wie in einer Erbengemeinschaft – einstimmig entschieden werden. Dasselbe gilt, wenn während der zweijährigen Trennungszeit über die Veräusserung der Immobilie entschieden werden soll.
Auch hier empfiehlt es sich aufgrund der komplexen und hochemotionalen Sachlage, einen Experten und Mediator beizuziehen – das kann nicht nur Geld sparen, sondern auch den Blick für weitere Entscheidungen schärfen.
Einige grundsätzliche Dinge zum Thema Immobilie und Scheidung haben wir nun geklärt.
Natürlich kommen im Laufe dieses Lebensabschnitts noch viele weitere Fragen hinzu. Zu den am häufigsten gestellten gehören für uns:
- Wie treffen wir am schnellsten die richtige Entscheidung?
- Wie genau ist der Ablauf?
- Wie sähe eine mögliche Aufteilung aus?
- Wie steht es hier um das Thema Steuern?
Sollten bei Ihnen diese oder ähnliche Fragen aufkommen, zögern Sie nicht, sich bei uns zu melden.
Wir arbeiten mit einem grossen Netzwerk aus Experten zum Thema Immobilien und Scheidung zusammen, mit dem wir in der Lage sind, Ihnen gezielt weiterhelfen zu können.
Gemeinsam werden wir Ihre Situation analysieren und einen Weg finden, mit dem beide Parteien zufrieden sind.