Die wohl grundsätzlichste aller Fragen. Hier gibts es nicht die eine Antwort, die für jeden gültig ist. Was im Scheidungsfall letztendlich passiert, ist von vielen Faktoren abhängig.
An erster Stelle muss Folgendes klargestellt werden: Wurde kein Ehevertrag geschlossen, in dem die Ehepartner einen genauen Güterstand bestimmt haben, gilt die Errungenschaftsbeteiligung, welche die häufigste Güterstandsregelung bei verheirateten Paaren darstellt. Hierbei unterscheidet man zwischen Eigengut und Errungenschaften. Unter Eigengut gehört alles, was vor der Hochzeit schon vorhanden war, inkl. Erbschaften und Schenkungen.
Die Errungenschaftsbeteiligung definiert, was die Partner während ihrer Ehe gemeinsam erworben haben. Bei der Scheidung hat dann jeder – sofern nichts anderes vereinbart wurde – Anrecht auf sein Eigengut. Die Errungenschaften werden zu gleichen Anteilen aufgesplittet. Im Falle einer Immobilie bedeutet dies, dass sie zum aktuellen Verkehrswert aufgeteilt wird. Wichtig ist, dass Klarheit über die Eigentumsform besteht. Die Aufteilung kann nur geschehen, wenn beide Ehepartner Miteigentümer sind. Speziell bei der Immobilie gibt es nun drei verschiedene Szenarien, die eintreten können: